Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ist eine besondere Form der Führerscheinausbildung: Wer kurz vor seinem 17. Geburtstag steht, kann die Fahrausbildung bereits starten und den Führerschein mit 17 erwerben. Fahren darf er dann nur in Begleitung einer zugelassenen Begleitperson bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Der Vorteil ist enorm: Bis zum 18. Geburtstag sammelst du wertvolle Fahrerfahrung in echten Verkehrssituationen, begleitet von einer vertrauten Person. Das senkt das Unfallrisiko nachweislich und gibt dir Sicherheit für das erste Jahr als alleiniger Fahrer.

Was BF17 beinhaltet

Die Ausbildung läuft identisch zur normalen Klasse B: Theorieunterricht, Übungsplatz, Pflichtfahrten (Überlandfahrt, Autobahn, Nacht). Nach bestandener Prüfung erhältst du einen vorläufigen Führerschein mit BF17-Eintrag.

Theorie & Praxis wie Klasse B

Komplette Führerscheinausbildung nach StVG-Standard. Theorieprüfung und praktische Prüfung beim TÜV / DEKRA wie bei Klasse B.

Begleitetes Fahren bis 18

Nach der Prüfung darfst du mit einer eingetragenen Begleitperson (mind. 30 Jahre, 5 Jahre Führerschein, max. 1 Punkt in Flensburg) überall in Deutschland fahren.

Ab dem 18. Geburtstag wird der BF17-Vermerk entfernt und du fährst ganz normal ohne Begleitung. Der Führerschein gilt dann uneingeschränkt als Klasse B.

Voraussetzungen für BF17

Damit BF17 funktioniert, müssen einige Bedingungen erfüllt sein, für dich und die Begleitperson.

01

Anmeldung ab 16,5 Jahren

Die Fahrausbildung kann bereits mit 16 Jahren und 6 Monaten beginnen, damit die Prüfung pünktlich zum 17. Geburtstag möglich ist.

  • Frühzeitige Anmeldung empfohlen.

02

Anforderungen Begleitperson

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren Klasse B besitzen und darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben.

  • Mehrere Begleitpersonen möglich (müssen alle eingetragen sein).

03

Nach dem 18. Geburtstag

Sobald du 18 wirst, darfst du ohne Begleitung fahren. Der Führerschein gilt ohne Einschränkungen. Die Probezeit (2 Jahre) läuft normal weiter.

  • Keine erneute Prüfung notwendig.

Häufige Fragen zu BF17

Alles Wichtige zum begleiteten Fahren ab 17.

Die Anmeldung ist ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich. Das gibt genug Zeit, um die Ausbildung abzuschließen und die Prüfung kurz nach dem 17. Geburtstag abzulegen.

Die Ausbildungskosten sind identisch mit Klasse B. Es fallen lediglich geringe Verwaltungsgebühren für die Eintragung der Begleitperson(en) bei der zuständigen Führerscheinstelle an.

Ja, mit Begleitung darf zu jeder Tages- und Nachtzeit gefahren werden. Es gibt keine Einschränkung der Fahrtzeiten.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Fahre daher immer mit eingetragener Begleitperson.

Nein. BF17 muss vor der Führerscheinprüfung beantragt werden. Nachträglich ist eine Umschreibung auf BF17 nicht möglich. Wichtig: Bei uns direkt bei der Anmeldung ansprechen.